Lüftungstechnik

Durch die immer größer werdende Luftdichtigkeit beim Gebäudebestand nach einer Sanierung sowie beim Neubau besteht die Notwendigkeit, den Mindestluftwechsel von 0,3 – 0,5 fach durch mechanische Lüftung abzudecken.

Es werden dabei folgende Techniken unterschieden:

  • Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
  • Lüftungsanlage mit Wärme – und Feuchterückgewinnung
  • Reine Abluftanlage (z.B. Sanitärraumlüftung)
  • Abluftanlage mit geregelter Luftmenge (bedarfsorientiert, Steuerung beispielsweise nach der relativen Feuchte oder CO2)
  • Dezentrale Lüftungsanlage mit und ohne Wärmerückgewinnung

Sowohl im Gebäudebestand wie auch im Neubaubereich besteht bei einer dichten Gebäudehülle und falschem Nutzerverhalten ein erhebliches Schimmelrisiko durch zu geringe Lüftung. Durch reine Fensterlüftung kann der Mindestluftwechsel in der Regel nicht mehr alleine sichergestellt werden. 

 Es muss bei der Auswahl der einzusetzenden Technologie geprüft werden, ob eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung notwendig ist und sie denm Ziel gerecht wird. Im Einfamilienhaus kann eine Jahreseinsparung von ca. 300 – 400 Litern Öläquivalent durch die Wärmerückgewinnung erzielt werden.
Der Aufwand für die Integration einer derartigen Lüftungsanlage vor allem im Gebäudebestand ist meist erheblich, da jeder Raum mindestens eine Lüftungs - Rohrverbindung erhalten muss.

Deutlich geringer fällt der Installationsaufwand einer Abluftanlage ohne Wärmerückgewinnung aus. Auch hier
wird bei Integration einer nutzungsabhängigen Steuerung der Luftmenge (z.B. Feuchtesteuerung oder Luftqualitätssteuerung) eine Energieeinsparung erzielt, die sich zum Beispiel bei der ENEV – Berechnung in einem geringeren anzusetzenden Luftwechsel auswirkt
(Luftwechselrate: 0,6 nur mit Blower Door Test, 0,55 mit Blower Door Test
und gesteuerter Abluftanlage).

Eine Einzelfallprüfung, insbesondere auch die Berücksichtigungen in den Anforderungen der ENEV, ist erforderlich.